Zweitwohnsitzsteuer und Studenten

in Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnsitzsteuer herangezogen werden, so die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 29.01.2007 (Aktenzeichen 6 B 11579/06.OVG)