Betsson wird wegen Verstoßes gegen das schwedische Verbot von Wetten auf gelbe Karten bestraft

Betsson hat von der schwedischen Aufsichtsbehörde Spelinspektionen eine Verwarnung erhalten, nachdem das Unternehmen Wetten auf Regelverstöße angeboten hat, die in Schweden gemäß einer Reihe von Vorschriften zur Bekämpfung von Spielmanipulationen, die letztes Jahr in Kraft getreten sind, verboten sind.

Am 25. Mai 2021 erhielt Spelinspektionen einen Hinweis, dass Betsson Wetten im Zusammenhang mit Regelverstößen für ein Fußballspiel zwischen Malmö FF und Elfsborg in Schwedens höchster Liga, der Allsvenskan, angeboten hatte. Die Aufsichtsbehörde hat nicht erwähnt, auf welche Art von Regelverstößen gewettet werden kann.

Nach einer Reihe von Vorschriften, die 2020 eingeführt wurden, um Spielmanipulationen einzudämmen, dürfen schwedische Anbieter keine Wetten auf Regelverstöße, einschließlich gelber Karten oder Elfmeter, im Fußball anbieten. Diese Regeln waren bei ihrer Einführung umstritten, da die Betreibervereinigung Branschföreningen för Onlinespel (BOS) argumentierte, die Änderung bedeute praktisch eine „Entkriminalisierung von Spielmanipulationen“. Svenska Spel hingegen argumentierte, dass sie nicht weit genug gingen, um Manipulationen zu verhindern.

Betsson räumte ein, dass es in der Tat Wetten im Zusammenhang mit Regelverstößen angeboten hat. Diese seien jedoch nur als Teil einer Kombinationswette angeboten worden, die von einem Drittanbieter erstellt worden sei.

Betsson argumentierte, dass die fraglichen Wetten nicht mit dem Verbot von Regelverstößen in Konflikt stehen sollten, da die Tatsache, dass sie als Kombiwette neben legalen Märkten angeboten wurden, bedeutete, dass sie nicht ohne weiteres für Spielmanipulationen verwendet werden konnten.

Betsson fügte hinzu, dass auf diesen Märkten nur 30 Wetten mit einem Gesamtwert von 3.000 SEK platziert worden waren. Diese 30 Wetten wurden alle für ungültig erklärt und alle Einsätze wurden den Spielern zurückerstattet.

Darüber hinaus erklärte das Unternehmen, dass es, nachdem es von diesen Märkten erfahren hatte, „sichergestellt hat, dass der Drittanbieter Maßnahmen ergriffen hat, um ähnliche Wetten in Zukunft zu verhindern“. Infolgedessen, so Betsson, verfüge man nun über eine Technologie, die verhindern kann, dass diese Art von Wetten in Schweden angeboten wird.

Spelinspektionen wies jedoch darauf hin, dass die angebotenen Märkte immer noch „offensichtlich“ gegen die Regeln für Spielmanipulationen verstoßen. Es sei „bemerkenswert“, dass Betsson Wetten auf Regelverstöße nicht als Verstoß gegen die Vorschriften betrachte, wenn sie in einer Kombinationswette angeboten würden, da diese Tatsache „keinen Unterschied“ mache.

Die Tatsache, dass Betsson die Wetten nicht als Verstoß gegen die Vorschriften ansah, war laut Spelinspektionen ein „erschwerender Faktor“ bei der Erwägung, welche Maßnahmen zu ergreifen waren.

Die geringen Umsätze auf diesen Märkten wurden jedoch als „mildernder Faktor“ angesehen, ebenso wie die Tatsache, dass die Wetten für ungültig erklärt wurden und Betsson Maßnahmen ergriffen hat, um zu verhindern, dass so etwas noch einmal passiert.

Sie fügte hinzu, dass die Tatsache, dass das betreffende Spiel ein „relativ hohes Niveau“ hatte, ebenfalls ein mildernder Umstand war, da dies Spielmanipulationen weniger wahrscheinlich machte.

Aufgrund dieser mildernden Umstände entschied sich Spelinspektionen, Betsson lediglich zu verwarnen.

Betsson war bereits im Jahr 2020 mit Spelinspektionen in Konflikt geraten, als die Aufsichtsbehörde behauptete, Betssons Verkauf von Gutscheinen bei Pressbyrån und 7-Eleven stelle die Bereitstellung von Spielen durch nicht registrierte Spielvermittler dar. Daraufhin sprach sie eine Verwarnung und eine Strafgebühr in Höhe von 20 Mio. SEK (1,7 Mio. £/ 2,0 Mio. €/ 2,4 Mio. $) aus.

Am 14. Juni 2021 wies ein Berufungsgericht das Bußgeld jedoch zurück, da der Verkauf von Gutscheinen weder den Verkauf von Glücksspielprodukten noch die Annahme von Wetten oder die Vermittlung von Gewinnen darstelle.

Später im selben Monat kündigte Spelinspektionen an, dass sie keine Berufung gegen die Entscheidung bei einem höheren Gericht einlegen würden.