CMC Markets

CMC Markets sind eine etablierte CFD und Spread Betting Broker, der Handel an der Londoner Börse (wie CMCX).Das Unternehmen ist einer der weltweit führenden online Financial Trading Betreiber, das Privatkunden- und institutioneller Händler über regulierte Büros in 14 Ländern, mit einer großen Präsenz in Großbritannien, Australien, Deutschland und Singapur. Sie bieten ein preisgekröntes next generation Handelsplattform und als Broker in Großbritannien, sind vollständig reguliert von der Financial Conduct Authority (FCA).

Im April 2016, CMC hinzugefügt mit binären Optionen zu Ihrem Antrag und diese werden jetzt über dieselbe Schneide trading Portal als Ihre anderen Finanzprodukten.

Anlässlich des Starts der David Fineberg, Direktor des Handels, CMC Markets sagte: „Ich bin wirklich begeistert von unserer neuen binären bieten, wurde komplett im eigenen Haus entwickelt. Unser Ziel war es, unseren Kunden eine intuitive, feature-reiche Erfahrung, die sich über alle Geräte über ein Konto, kombiniert mit der außergewöhnlichen Zuverlässigkeit und Wartung, die Kunden erwarten von CMC Markets“.

Wichtige Info für CMC;

Demo Account – Ja
Mindesteinlage – £0 (Keine)
Minimale Handel – £0.50
Informationen Service – Nr.
Bonus Details – Keine.
Mobile App – Ja. Auf allen Plattformen kompatibel.

Die Features der Plattform

CMC Markets Trading Plattform

CMC bieten mit binären Optionen unter zwei Überschriften, die mit unterschiedlichen Auszahlung Mechanismen. „countdowns“ sind feste Ausschüttung Binaries, sondern für sehr kurzfristige expiries (von 30 Sekunden bis zu einer Stunde), Auszahlungen reichen von 80% auf 85%. „Binaries“ sind an Börsen gehandelt und über 5 Minuten, eine Stunde, täglich oder wöchentlich. Auszahlungen variieren abhängig vom Preis, an der Stelle, an der der Handel. Wir sehen hier bei beiden Produkten.

Countdowns

zum Produkte Menü auf der linken Seite, Countdowns wird mehr vertraut mit binären Optionen Händler, Makler anderswo verwendet haben. Das Fenster öffnet sich ein Gitter von Vermögenswerten, und jeder kann gewählt werden. Einmal gewählt, der Preis Graph wird angezeigt. CMC bieten eine große Auswahl an technischen Analyse Tools über den Preis Grafik, können diese alle werden zugeschnitten, wie Sie das Layout des Diagramms.

Auf der rechten Seite sind die trading-Tasten. Ablauf und Handel Größe brauchen beide, um ausgewählt zu werden, nach denen die „unten/oben‘-Schaltflächen verfügbar werden. Klicken Sie einmal, um den Bestätigungsbildschirm präsentiert, und mit dem zweiten Klick Orte des Handels. Einmal platziert, der Handel wird in der Liste der offenen Positionen, zusammen mit einem Countdown bis zum Ablauf – und der aktuelle Status und die mögliche Auszahlung. Nur auf der rechten Seite auf den offenen Positionen ist die Registerkarte „Historie“, die Liste kürzlich geschlossene Geschäfte.

Binärdateien

erneut, Binaries finden Sie auf der linken Seite im Menü Produkte. Das Layout ist ähnlich Countdowns (und den gesamten Standort), also der erste Bildschirm ist ein Raster von verfügbaren Assets. Erneut wird der Preis Graph wird angezeigt – zusammen mit allen zusätzlichen Tools. Was unterscheidet sich signifikant ist der Bereich Handel. CMC-Binaries sind über einen Exchange gehandelt, so Händler benötigen, um ihr Preisniveau und dann auf ‚Kaufen‘ oder ‚Sell‘ auf diesem Niveau. Das Preisniveau ist im Handel zwischen 0 und 100, wobei 0 stellt einen Kompromiss schlichten „aus dem Geld“, während ein Markt wird sich bei 100 Wenn „im Geld“. Preise gehandelt werden können bis zu Ablauf, also Händler können Sie gewinne, wenn ein Objekt bewegt sich in die richtige Richtung – und Verluste, wenn Sie es nicht tun.

Um einen Handel, der Benutzer muss auf die Schaltfläche kaufen oder verkaufen Preis auf dem erforderlichen Niveau. Das Preisniveau und Handel Größe dann bestätigt werden müssen, bevor Sie auf den „Bestellen“-Button und bestätigen den Handel. Erneut bestätigt, befasst sich in der ‚offenen‘ Positionen. Mehr Broker auf Forexbroker24.com

Sozialstaatsgebot (Artikel 20)

email-826323_640Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“. Durch dieses Gesetzt gibt es für die deutsche Bundesregierung einen Verfassungsrechtlichen Auftrag. Dieser besteht primär aus zwei Zielen, die Schaffung sozialen Ausgleichs als auch die Gewährleistung von sozialer Sicherheit. Diese Ziele lassen sich im weiterem mit anderen, wichtigen Grundgesetzartikel verbinden wie etwa Artikel 1 des Grundgesetzes, woraus sich die staatlich Pflicht ableiten lässt, jedem Menschen ein Existenzminimum zu gewährleisten (dazu im Artikel zu Hartz IV mehr). Doch das Grundgesetzt geht im Bezug auf den Punkt des sozialen Ausgleiches noch weiter.

So beinhaltet Artikel 15 des Grundgesetztes, dass eine Vergemeinschaftung von Privateigentum an Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel theoretisch möglich ist, also privater Besitzt in staatlichen umzuwandeln um beispielsweise die Kontrolle über wirtschaftliche Schlüsselindustrien zu übernehmen. Dies könnte positive wie auch negative Auswirkungen haben (freien Markt im Konflikt zu Ansätzen der Planwirtschaft). Auch wenn dieser Artikel in der Geschichte der BRD nie zur Anwendung gekommen ist, möchte ich die Möglichkeiten der Verfassung klar dargelegt.

Zusammengefasst lässt sich also sagen, das der deutsche Sozialstaat bedeutet, dass jede Bundesregierung durch die Verfassung den Auftrag hat für sozialen Ausgleich zu sorgen, als auch jedem Staatsbürger ein Exsistenzminimum zu gewährleisten. Ob dies in Deutschland der Fall ist, werde ich in den nächsten Artikeln meiner Reihe „Deutschland – Sozialstaat“ versuchen zu beantworten bzw. sie nach meiner eigenen, subjektiven Meinung zu beurteilen

ESM Rettungsschirm Urteil

Der ESM-Vertrag (Rettungsschirm für hochverschuldete Euro-Staaten) wurde von Deutschland noch nicht ratifiziert, weil verschiedene Personen, auch Bundestagsabgeordnete, das Bundesverfassungsgericht angerufen haben.

In der Zwischenzeit hat Draghi, der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) verkündet, dass die EZB bereit sei, von finanzschwachen Euro-Staaten Staatsanleihen zu niedrigen Zinssätzen in unbegrenzter Höhe zu kaufen, um internationalen Finanzwetten auf das Ende des Euro entgegenzutreten. Dieser Ankauf würde jedoch den ESM auszuhebeln drohen. Zudem darf die EZB nicht von Staaten kaufen, weshalb Banken zwischengeschaltet werden sollen. Hierzu gibt es einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht, eingereicht vom Euroskeptiker Gauweiler. Er argumentiert: Für Verluste beim Ankauf durch die EZB haftet letztlich der Steuerzahler; parlamentarische Kontrollrechte der einzelnen Staaten würden ausgehebelt; unklares Gesamtrisiko für den Bundeshaushalt; deshalb soll der Bundespräsident per Gerichtsbeschluss gehindert werden, die Ratifizierungsurkunde ESM zu unterschreiben vor einem den ESM betreffenden Gerichtsurteil.

Der Eilantrag von Gauweiler wurde abgelehnt, denn zum ESM wurde heute das Urteil gesprochen: Die Bundesregierung darf ratifizieren, jedoch müssen dem Vertragstext 2 wichtige Zusätze hinzugefügt werden. Nur mit diesen Zusätzen darf der Bundespräsident unterschreiben: Alle im Rahmen des ESM zu fassenden Beschlüsse müssen durch Bundestag und Bundesrat genehmigt werden. Die Haftung der Bundesrepublik darf die Höhe von 191 Milliarden Euro, wie vom Parlament beschlossen, nicht übersteigen. Höhere Beträge sind nur mit Beschluss von Bundestag und Bundesrat möglich. Kurz zusammengefasst heißt dies: ESM ja, aber…! Zum Verhalten der EZB wird eine gesonderte Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts erfolgen.

Draghi hatte erklärt, dass die Staaten, deren Anleihen die EZB kaufe, sich vorher dem strikten Sparprogramm des ESM unterwerfen müssen. Die Bundesbank hat jedoch dazu heute klargestellt: es reicht seitens dieser Staaten die Beantragung einer „Vorsorglichen Kreditlinie (ECCL)“ aus, was bedeutet, dass für einen Antrag lediglich eine Absichtserklärung notwendig ist, sich an die Haushaltsvorgaben der Europäischen Kommission halten zu wollen. Allerdings müssen alle Euro-Staaten dieser Kreditlinie zustimmen. Somit ist das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts umso wichtiger: Nichts geht ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat!