Kurzzeit-Ehe: Witwenrente? – Urteil, Sozialgericht

Als der Mann an Krebs starb, war er gerademal eine Woche verheiratet. Als die Frau bei der Rentenversicherung anfragte, wollte diese ihr keine Witwenrente zahlen. Die Begründung der Rentenversicherung war, dass die Eheleute nur geheiratet hätten, damit die Frau die Rente bekommt. Dem widersprach die Frau. Sie erklärte, dass sie schon einmal mit dem Verstorbenen verheiratet war und das schon mehr als 30 Jahre. Sie hatte sich von ihm scheiden lassen, weil er alkoholabhängig wurde. Der Mann machte jedoch eine Entziehungskur und war danach jahrelang trocken. Es ergab sich dann, dass die Eheleute wieder eine Zukunft sahen und wieder zueinander fanden. Da die Frau sehr religös ist, wollte sie die neue Beziehung vor Gott bestätigen und daher heirateten die beiden erneut. Da die Frau auch ohne die Rente des verstorbenen Ehemannes gut abgesichert war, glaubte ihr das Gericht und sprach ihr die Rente zu.
Sozialgericht Heibronn, S 11 R 561/12