Der Europäische Gerichtshof (EuGH) – Verfahrensarten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) – Verfahrensarten – Vorabentscheidung

Verfahrensarten (einzelne Klagearten) Art.226 – 239 EGV:

Vor dem EuGH (und dem EuG) gilt ein „numerus clausus“ der zulässigen Verfahrensarten, d.h. eine Anrufung des EuGH kommt nur in Betracht, wenn der EGV in den Art.226 ff. EGV eine entsprechende Verfahrensart vorsieht. Die folgenden Verfahrensarten werden im EGV genannt:

• Vertragsverletungsverfahren Art.226 EGV, Art.227 EGV
• Nichtigkeitsklage Art.230 EGV
• Untätigkeitsklage Art.232 EGV
• Vorabentscheidungsverfahren Art.234 EGV
• Amtshaftungs- / Schadensersatzklage Art.235 EGV
• Beamtenklage Art.236 EGV
• (Vorläufiger Rechtsschutz Art.243 EGV, Art.252 EGV, Art.256 EGV)

Diese Aufzählung im EGV ist abschließend.

Vorabentscheidungsverfahren:
Das Vorabentscheidungsverfahren ist ein objektives nicht kontradiktorisches Zwischenverfahren, das sehr stark vom Kooperationsprinzip zwischen den nationalen Gerichten un dem EuGH geprägt ist.

Aufgrund des Art.234 EGV ist der EuGH ausschließlich für Vorabentscheidungen zuständig. Gem. Art.234 Abs. 2 EGV sind nur Gerichte eines Mitgliedsstaates vorlageberechtigt. Das Gericht muss im Einzelnen folgende Kriterien erfüllen:

• gesetzliche Grundlage
• ständige Einrichtung
• obligatorische Gerichtsbarkeit
• streitiges Verfahren
• Anwendung von Rechtsnormen
• Unabhängigkeit der Richter Nacht Art.234 EGV sind nur Fragen über die Auslegung und Gültigkeit des Gemeinschaftsrechts Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens.

Das Vorabentscheidungsverfahren ist nur zulässig, wenn das vorlegende Gericht eine Entscheidung zum EuGH zum Erlaß eines Urteils für erforderlich hält. Daher muss die vorgelegte Frage für den konkreten nationalen Rechtsstreit entscheidungserheblich sein. Gem. Art.234 Abs. 3 EGV besteht eine Vorlagepflicht für alle nationalen Gerichte, deren Entscheidungen mit innerstaatlichen Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden können. Die Wirkungen der Entscheidung sind im EGV nicht geregelt. Die Entscheidung des EuGH wirkt grundsätzlich ex tunc, aber nur inter pares. Andere Gerichte werden bei vergleichbaren Sachverahlten faktisch gebunden, d.h. sie müssen bei einem geplanten Abweichen von der Rechtssprechung des EuGH ebenfalls vorlegen. Kommmt ein letztinstantliches Gericht seine Verpflichtungen nicht nach, so kann gegen den betreffenden Mitgliedsstaat ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission eingeleitet werden.

Neue Gesetzeslage bei Erstattungszinsen

Seit dem BFH- Urteil vom 15.6.2010 müssen Erstattungszinsen nicht mehr versteuert werden. Erhält man nun vom Finanzamt eine Steuererstattung mitsamt den Erstattungszinsen, braucht man diese folglich nicht mehr zu versteuern. Vor jenem Urteil des Bundesfinanzhofs mussten jene Zinsen, die man für zuviel gezahlte Steuern erhält, ausnahmslos versteuert werden.
Erstattungszinsen kommen durch zuviel gezahlte Steuern zustande. Werden diese dem Steuerpflichtigen vom Fiskus rückerstattet, muss dieser, im Falle einer zeitlichen Verzögerung Erstattungszinsen zahlen. Derzeit liegen jene Zinsen bei 0,5%. In der Regel beginnt die Verzinsung 15 Monate nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Steuer enstand.

Karlsruher Urteil über ESM verunsichert noch mehr

Nach dem Urteil über die Legalisierung des ESM durch das Verfassungsgericht in Karlsruhe dürfte klar sein, dass die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, denen ohnehin meist Durchsicht und Standvermögen fehlt, sich wahrscheinlich der Parteidisziplin beugen werden und im Sinne der Bundesregierung bzw. der Finanzoligarchie abstimmen werden.

Mit Recht ist die Bevölkerung, vor allem diejenigen, die die Prozesse in der Finanzkrise, die sich zur Zeit vollziehen, durchschauen, noch stärker beunruhigt. Besonders aufgebracht dürften die sein, die ihre Unterschrift unter die Petition an das Bundesverfassungsgericht gesetzt haben und natürlich erst diejenigen, die dort Klage gegen den ESM einreichten.
Der Beschluss über die Europäischen Solidaritätsmaßnahmen ist eine Mittel dafür, permanent den privaten Banken, den Investmentbanken, den Hedgefonds und den Derivate Schiebern zu helfen, ihre Profite zu garantieren bzw. sogar weiter zu erhöhen. Er ist zugleich faktisch ein Urteil gegen die Vernunft, für das Fortschreiten der Inflation, der Entwertung des Euro, der Ersparnisse der Bevölkerung und letztlich eine Zuspitzung der Finanzkrise.

Den Banken wird auf diese Art weiterhin ihr Profit gesichert, während die Bevölkerung aller Länder der Euro Zone den Gürtel immer enger schnallen muss. Die Gelder, die die einzelnen Staaten an Not leidende Länder wie Griechenland und mit Sicherheit wenig später auch Spanien, Portugal und Italien zahlen werden müssen, kommen allerdings kaum der Bevölkerung dieser Länder zu gute. Diese wird durch die Regierungen zunehmend angehalten in einem Maße zu sparen, dass von einem erfüllenden Leben der Mehrheit der Bevölkerung keine Rede mehr sein kann. Renten werden gekürzt, Mittel für Universitäten und Schulen eingespart. Für Kultur und Wissenschaft werden die Gelder zunehmend gestrichen, während die privaten Banken immer reicher werden und letztlich nicht mehr wissen, was sie mit dem vielen Geld anfangen sollen.

Andererseits werden die Ersparnisse der Bevölkerung durch die Inflation des Euro zunehmend entwertet. Die Ausgaben der einzelnen Staaten werden zimmer stärker kontrolliert und gekürzt, während die Machenschaften der privaten Banken und Co. nicht einmal hinterfragt werden. Der ESM ist letztlich auch ein wesentliches Mittel, den Banken einen Freibrief für alle ihre Unternehmungen zu geben und verhindert es, diese zu Abgaben an den Staat zu zwingen und ihre Geschäfte zu kontrollieren. Jede noch so Risiko behaftete Kapitalanlage einer privaten Bank ist auf diese Art sicher gegen eventuelle Verluste. Jedes Risiko einer Kapitalanlage für eine Bank wird abgesichert, auch durch die regelmäßig fließenden, gesetzlich verordneten Gelder aus dem ESM. Aber jede Spareinlagen und andere jede Kapitalanlage der Bevölkerung ist nicht abgesichert.
Der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy versucht zur Zeit sogar, Druck auf die Bundesregierung für die Einrichtung eine Fiskalunion auszuüben. Das bedeutet, das Geld wird zunehmend weniger wert und Anlagen sind absolut nicht mehr sicher.Der Kauf einer oder mehrerer Immobilie, der Kauf von Gold ist heute aber auch keine sichere Kapitalanlage mehr. Denn ein Finanzcrash wurde auch diese zunehmend entwerten.