Kündigung eines Auszubildenden

Die Kündigung eines Azubis ist nicht so einfach wie die eines Angestellten.

Ist der Auszubildende noch in der Probezeit, welche in der Regel maximal 4 Monate dauert, kann er ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden. Sie muss jedoch vor dem ablaufen der Probezeit beim Azubi eingegangen sein. Sonderregelungen gelten jedoch auch in der Probezeit, wie zum Beispiel das Mutterschutzgesetz etc.

Nach der Probezeit hat der Arbeitgeber jedoch einige Hürden zu überwinden, bis er einen Azubi kündigen kann. Nur aus wichtigem Grund darf dem Auszubildenden fristlos gekündigt werden, jedoch auch nur wenn es vorher eine schriftliche Abmahnung gab, in der mit einer Kündigung gedroht worden ist. Jedoch wird auch hier die Kündigung nicht anerkannt wenn die zu Grunde liegenden Tatsachen der Kündigung länger als zwei Wochen bekannt sind.

Will der Azubi aber seine Berufsausbildung aufgeben, so kann im gegenseitigem Einvernehmen der Vertrag aufgelöst werden.